Was ist WeGebAU?
Das Programm WeGebAU wurde 2006 von der Agentur für Arbeit ins Leben gerufen. Ziel ist es, einem konjunkturell bedingten Arbeitsplatzverlust von Geringqualifizierten und älteren Beschäftigten durch geförderte Weiterbildung entgegenzuwirken.
2008 wurden zusätzlich qualifizierte Mitarbeiter in den förderungsfähigen Personenkreis aufgenommen.
Wer wird gefördert und wie viel?
ARBEITNEHMER
Bildungsgutschein: Geringqualifizierte ohne verwertbaren Abschluss, die z.B. im Rahmen einer Umschulung einen anerkannten Berufsabschluss nachholen wollen.
Lehrgangskosten werden bis zu 100 % übernommen, zzgl. möglich sind Arbeitsentgeltzuschuss, Fahr,- Kinderbetreuungskosten, etc.
Für:
Lehrgangskosten anteilig bis zu 75 %. Der Betrieb und/ oder die Arbeitnehmerin/ der Arbeitnehmer trägt die weiteren Kosten.
Arbeitnehmer unter 45 Jahre in Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten, die eine Anpassungsqualifizierung anstreben.
Lehrgangskosten anteilig bis zu 50 %. Eine Förderung ist nur möglich, wenn der Betrieb mindestens 50% der Lehrgangskosten übernimmt.
ARBEITGEBER
Für die berufliche Weiterbildung ihrer Arbeitnehmerin/ ihres Arbeitnehmers können Arbeitgeber einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt erhalten, wenn:
Bis zur Höhe der weiterbildungsbedingt ausgefallenen Arbeitszeit kann der Arbeitsentgeltzuschuss erbracht werden!
Was wird gefördert?
Weiterbildungen
Wir sind ein zertifizierter, anerkannter Bildungsträger- mit einem eingelösten Bildungsgutschein kann eine Weiterbildung bei uns absolviert werden!
Wie bekommt man die Förderung?