Führerschein Klasse B
gültig für alle Kraftfahrzeuge mit maximal 3.500 kg zG (zulässige Gesamtmasse) und mit einem Anhänger mit maximal 750 kg zG. Es darf höchstens 8 Sitzplätze außer dem Führersitz
geben. Wiegt der Anhänger mehr als 750 kg darf das zulässige Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination maximal 3.500 kg betragen.
Alter: ab 18 Jahren, bzw. ab 17 Jahren bei begleitetem Fahren
Sonstige Regelungen: Grundvoraussetzung für alle anderen Kraftwagenklassen; Einschluss der Klassen L und AM; Wegfall der Bestimmung "zG des Anhängers darf maximal der Leermasse des
Zugfahrzeugs entsprechen".
gültig für: alle Kraftfahrzeuge mit maximal 3.500 kg zG (zulässige Gesamtmasse) und mit einem Anhänger mit maximal 750 kg zG. Es darf höchstens 8 Sitzplätze außer dem Führersitz
geben. Wiegt der Anhänger mehr als 750 kg darf das zulässige Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination maximal 3.500 kg betragen.
Alter: ab 18 Jahren, bzw. ab 17 Jahren bei begleitetem Fahren
Sonstige Regelungen:Grundvoraussetzung für alle anderen Kraftwagenklassen; Einschluss der Klassen L und AM; Wegfall der Bestimmung "zG des Anhängers darf maximal der Leermasse des
Zugfahrzeugs entsprechen".
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