gültig für Krafträder mit Hubraum maximal 125 ccm und Leistung von maximal 11 kW. Das Verhältnis von Leistung/Gewicht beträgt maximal
0,1 kW/kg.
Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern mit Hubraum über 50 ccm
(bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 km/h; Leistung maximal 15 kW.
Alter: ab 25 Jahren (mindestens 5 Jahre Klasse
B)
Sonstige Regelungen: Die Schulung besteht aus zwei Teilen:
Theoretischer Unterricht: 4 Unterrichtseinheiten zu 90 Minuten (klassenspezifischer Unterricht Klasse A1, A2, A)
Praktischer Unterricht: 10 Fahrstunden zu 45 Minuten
(bestehend aus den Themen Fahrzeugbeherrschung, Grundfahraufgaben, Überland- und Autobahnfahrten)
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