gültig für alle Kraftfahrzeuge mit maximal 3.500 kg zG (zulässige Gesamtmasse) und mit einem Anhänger
mit maximal 750 kg zG. Es darf höchstens 8 Sitzplätze außer dem Führersitz geben. Wiegt der Anhänger mehr als 750 kg darf das zulässige Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination maximal 3.500 kg
betragen.
Alter: ab 18 Jahren, bzw. ab 17 Jahren bei begleitetem Fahren
Sonstige Regelungen:
Praktischer Unterricht: Die Ausbildung findet auf Automatik- und Schaltgetriebe- Fahrzeugen statt.
10 Fahrstunden zu 45 Minuten mit einem Fahrzeug mit Schaltgetrieb. Die restliche Ausbildung und die Prüfung finden dann auf einem Automatk-Fahrzeug statt.
(bestehend aus den Themen Fahrzeugbeherrschung, Grundfahraufgaben, Überland-, Autobahn- oder Nachtfahrten)
Der Führerschein gilt dann uneingeschränkt für alle Fahrzeuge der Klasse B.
Grundvoraussetzung für alle anderen Kraftwagenklassen; Einschluss der Klassen L und AM; Wegfall der Bestimmung "zG des Anhängers darf maximal der Leermasse des Zugfahrzeugs entsprechen".
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