gültig für Kraftfahrzeuge der Klasse B mit einem Anhänger, dessen zG 750 kg übersteigt. Die zulässige Gesamtmasse
der Fahrzeugkombination liegt über 3.500 kg aber maximal 4.250 kg.
Alter: ab 18 Jahren, bzw. ab 17 Jahren bei begleitetem Fahren
Sonstige Regelungen:Wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl 96 erteilt. Keine Prüfung, aber Schulung erforderlich.
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