Klasse C1/C1E

 
 
 
 
 
Führerschein Klasse C1



gültig für Kraftfahrzeuge über 3.500 kg zG, maximal 7.500 kg zG und höchstens 8 Sitzplätze außer dem Führersitz. Der Anhänger darf maximal 750 kg zG haben.

Alter: 18 Jahre

Vorbesitz: Klasse B

Sonstige Regelungen: Seit 10. September 2009 ist eine Grundqualifikation für die gewerbliche Nutzung nötig, danach ist alle 5 Jahre eine Weiterbildung nötig.
 
 
 
 
Führerschein Klasse C1E



gültig für die Kombination aus einem Fahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger mit mehr als 750 kg zG. Das zG der Kombination darf maximal 12.000 kg betragen.

Alter: 18 Jahre

Vorbesitz: Klasse C1

Sonstige Regelungen: Seit 10. September 2009 ist eine Grundqualifikation für die gewerbliche Nutzung nötig, danach ist alle 5 Jahre eine Weiterbildung nötig. Wegfall der Bestimmmung "zG Anhänger maximal Leermasse des Zugfahrzeugs".

Einschluss:BE sowie D1E, sofern Vorbesitz Klasse D1

 

 

(c) Verlag Heinrich Vogel. Springer Fachmedien München GmbH

Bürozeiten

Mo:  von 13.00 bis 18.00 Uhr

Di:   von 13.00 bis 18.00 Uhr

Mi:   von 11.00 bis 16.00 Uhr

Do:  von 13.00 bis 18.00 Uhr

Fr:    von 11.00 bis 16.00 Uhr

Fahrschule Schlicht

Jungmühlhof 4

91207 Lauf a.d.Pegnitz

 

Telefon: 09123/2409

Telefax: 09123/2429

 

info@fahrschule-schlicht.de

Druckversion | Sitemap
© Fahrschule Schlicht

Erstellt mit IONOS MyWebsite.