Klasse D1/D1E

 

 

 

 

Führerschein Klasse D1



gültig für Omnibusse mit maximal 16 Sitzplätzen außer dem Führersitz und mit einem Anhänger mit maximal 750 kg zG. Die Länge darf maximal 8 Meter betragen.

Alter: 21 Jahre, 18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer "spezifischen" Berufsausbildung

Vorbesitz: Klasse B

Sonstige Regelungen: Seit 10. September 2009 ist eine Grundqualifikation für die gewerbliche Nutzung nötig, danach ist alle 5 Jahre eine Weiterbildung nötig

 
 
 
Führerschein Klasse D1E




gültig für die Kombination aus D1 und einem Anhänger mit mehr als 750 kg zG.

Alter: 21 Jahre, 18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer "spezifischen" Berufsausbildung

Vorbesitz: Klasse D1

Sonstige Regelungen: Wegfall der Bestimmungen "zG der Kombination darf maximal 12.000 kg betragen. Das zG des Anhängers darf maximal der Leermasse des Zugfahrzeuges entsprechen". Seit 10. September 2009 ist eine Grundqualifikation für die gewerbliche Nutzung nötig, danach ist alle 5 Jahre eine Weiterbildung nötig.

Einschluss:BE sowie C1E sofern Vorbesitz C1

 

 

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