Bus- und Lkw-Fahrer sind verpflichtet, alle 5 Jahre an einer Weiterbildung gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) teilzunehmen. Diese gesetzliche Verpflichtung gilt seit dem 10. September 2008 (Personenverkehr) beziehungsweise seit dem 10. September 2009 (Güterverkehr). Sie betrifft alle Fahrer, die gewerbliche Fahrten durchführen und mit Fahrzeugen der Klassen C1/C1E, C/CE, D1/D1E, D/DE unterwegs sind.

 

Der Fahrer muss die Weiterbildung Lkw oder Bus im Inland oder in dem EU-Mitgliedsland erwerben, in dem er beschäftigt ist. Dafür absolviert der Fahrer 35 Stunden Schulung in Einheiten von mindestens 7 Zeitstunden (zum Beispiel 5 mal 7 Stunden). Ein Teil der Weiterbildung kann auf Übungen auf einem besonderen Gelände im Rahmen eines Fahrertrainings oder in einem leistungsfähigen Simulator entfallen. Es gibt in der Weiterbildung keine Prüfung. Als Nachweis der Weiterbildung wird dem Fahrer, wenn er die entsprechenden Teilnahmebescheinigungen vorlegt, der Fahrerqualifikationsnachweis ausgestellt. 

 

Die erste Weiterbildung nach BKrFQG ist zu absolvieren:

  • für Bus-Fahrer bis einschließlich 9. September 2013,

  • für Lkw-Fahrer bis einschließlich 9. September 2014.

Um die Weiterbildung mit der Gültigkeit des Führerscheins gleichlaufen zu lassen, kann bei entsprechendem Ablaufdatum des Führerscheins die Weiterbildung                  

 

bis einschließlich 9. September 2015 bei Busfahrern und

bis einschließlich 9. September 2016 bei Lkw-Fahrern erfolgen.

 

Bei Interesse oder Fragen nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

Module

Modul 1

 

ECO-Training

Modul 2

 

Sozialvorschriften

Modul 3

 

Gefahrenwahrnehmung

Modul 4

 

Schadenprvävention

Modul 5

 

Sicherheit für Ladung und Fahrgäste

Bürozeiten

Mo:  von 13.00 bis 18.00 Uhr

Di:   von 13.00 bis 18.00 Uhr

Mi:   von 11.00 bis 16.00 Uhr

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Telefax: 09123/2429

 

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