Kraftfahrzeuge der Klasse B mit einem Anhänger, dessen zG 750 kg übersteigt. Die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination liegt über
3.500 kg aber maximal 4.250 kg.
ab 18 Jahren, bzw. ab 17 Jahren bei begleitetem Fahren
Wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl 96 erteilt. Keine Prüfung, aber Schulung erforderlich.
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