Förderung für Arbeitnehmer

 

 

Was ist QuaChaG?

Das Programm QuaChaG wurde 2006 von der Agentur für Arbeit ins Leben gerufen ( früher WeGebAu). Ziel ist es, einem konjunkturell bedingten Arbeitsplatzverlust von Geringqualifizierten und älteren Beschäftigten durch geförderte Weiterbildung entgegenzuwirken.

2008 wurden zusätzlich qualifizierte Mitarbeiter in den förderungsfähigen Personenkreis aufgenommen.

Wer wird gefördert und wie viel?

 

ARBEITNEHMER

Geringqualifizierte ohne verwertbaren Abschluss, die z.B. im Rahmen einer Umschulung und einen anerkannten Berufsabschluss nachholen wollen.

Lehrgangskosten werden bis zu 100 % übernommen, zzgl. möglich sind Arbeitsentgeltzuschuss, Fahr,- Kinderbetreuungskosten, etc.

 

  • Mitarbeiter von Betrieben mit weniger als 10 Beschäftigten – dies gilt auch für landwirtschaftliche Betriebe mit Mitarbeitern oder Mifas (mitarbeitende Familienmitglieder), die ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis über 450€-Basis haben.
  • Arbeitnehmer ab 45 Jahre in Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten, die eine Anpassungsqualifizierung anstreben.

 

Lehrgangskosten anteilig bis zu 75 %. Der Betrieb und/ oder die Arbeitnehmerin/ der Arbeitnehmer trägt die weiteren Kosten.

Arbeitnehmer unter 45 Jahre in Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten, die eine Anpassungsqualifizierung anstreben.

Lehrgangskosten anteilig bis zu 50 %. Eine Förderung ist nur möglich, wenn der Betrieb mindestens 50% der Lehrgangskosten übernimmt.

 

ARBEITGEBER

Für die berufliche Weiterbildung ihrer Arbeitnehmerin/ ihres Arbeitnehmers können Arbeitgeber einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt erhalten, wenn:

  • eine Beschäftigte/ ein Beschäftigter ohne Ausbildung im Rahmen des bestehenden Arbeitsverhältnisses unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes einen anerkannten Berufsabschluss oder eine berufsanschlussfähige Teilqualifikation erwirbt und
  • wegen der Teilnahme an der Maßnahme die Arbeitsleistung ganz oder teilweise nicht erbringen kann.

Bis zur Höhe der weiterbildungsbedingt ausgefallenen Arbeitszeit kann der Arbeitsentgeltzuschuss erbracht werden!

 

Was wird gefördert?

Weiterbildungen

  • die auf einem allgemeinen Arbeitsmarkt verwertbare Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln
  • die zu einer zertifizierten Teilqualifikation führen
  • die mit einem verbands- oder branchenübergreifenden Zertifikat abschließen
  • die zu einem anerkannten Berufsabschluss führen

 

Wir sind ein zertifizierter, anerkannter Bildungsträger- mit einem eingelösten Bildungsgutschein kann eine Weiterbildung bei uns absolviert werden!

 

Wie bekommt man die Förderung?

  • Qualifizierungsbedarf und Antrag müssen begründet werden und die zuständigen Agentur für Arbeit muss sich für die Förderung entschieden haben. Der Bildungsgutschein wird von der Agentur ausgestellt.
  • Anmeldung und Einlösen des Bildungsgutscheins bei uns
  • Teilnahme an der Aus- / Weiterbildung
  • Die Kosten für den Lehrgang werden von uns direkt mit der Agentur für Arbeit abgerechnet.

Bürozeiten

Mo:  von 13.00 bis 18.00 Uhr

Di:   von 13.00 bis 18.00 Uhr

Mi:   von 11.00 bis 16.00 Uhr

Do:  von 13.00 bis 18.00 Uhr

Fr:    von 11.00 bis 16.00 Uhr

Fahrschule Schlicht

Jungmühlhof 4

91207 Lauf a.d.Pegnitz

 

Telefon: 09123/2409

Telefax: 09123/2429

 

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