Klasse C/CE

 

 

 

Führerschein Klasse C

Kraftfahrzeuge über 3.500 kg zG und maximal 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz. Der Anhänger darf maximal 750 kg zG haben.

21 Jahre, 18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer "spezifischen Berufsausbildung"

Klasse B Vorbesitz

Sonstige Regelungen:Seit 10. September 2009 ist eine Grundqualifikation für die gewerbliche Nutzung nötig, danach ist alle 5 Jahre eine Weiterbildung nötig. Einschluss C1

 
 
 
 
 
Führerschein Klasse CE

Kombination aus einem Fahrzeug der Klasse C und einem Anhänger mit über 750 kg zG (Lastzüge u. Sattelkraftfahrzeuge)

 21 Jahre, 18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer "spezifischen Berufsausbildung"

Klasse C Vorbesitz

Seit 10. September 2009 ist eine Grundqualifikation für die gewerbliche Nutzung nötig, danach ist alle 5 Jahre eine Weiterbildung nötig.

BE, C1E, T sowie D1E bei Vorbesitz D1 und DE bei Vorbesitz D

 

 

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