Förderung für Unternehmen

                

 

Als Unternehmen können Sie entsprechende Anträge auf Zuschüsse beantragen, wenn diese Voraussetzungen gegeben sind:

  • Sie betreiben Güterkraftverkehr gemäß §1 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) oder
  • sind Eigentümer und Halter mindestens eines in Deutschland zugelassenen und ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmten schweren Nutzfahrzeuges (ab 7,5 t zGG)

FÖRDERPROGRAMM „DE-MINIMIS“ – JETZT RECHTZEITIG ANTRAG STELLEN!

 

Mit der Einführung der Lkw-Maut wurde die Vereinbarung getroffen, das Güterkraftverkehrsgewerbe in Deutschland zur Angleichung an die Wettbewerbsbedingungen in Europa durch Mautharmonisierungsmaßnahmen zu entlasten.

Innerhalb des Förderprogramms „Aus- und Weiterbildung“ können zuwendungsberechtigte Unternehmen auch Zuschüsse zu den Kosten erhalten. Dies gilt für folgende Maßnahmen:

  • betriebliche Ausbildung zum/zur Berufskraftfahrer/in
  • Weiterbildungsmaßnahmen in Form von bestimmten Lehrgängen, Seminaren und Schulungen von Beschäftigten in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen .

Folgende Unternehmen sind Förderberechtigt:

  • Unternehmen, die Güterkraftverkehr gemäß §1 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) betreiben oder
  • Unternehmen, die Eigentümer und Halter mindestens eines in Deutschland zugelassenen und ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmten schweren Nutzfahrzeuges (ab 7,5 t zGG) sind

Höhe der Förderung:

Höchstens 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben können gefördert werden.

Aus dem Fördersatz von bis zu 2.000 Euro, multipliziert mit der Anzahl der berücksichtigungsfähigen, auf das Unternehmen als Eigentümer oder Halter verkehrsrechtlich zugelassenen schweren Nutzfahrzeuge, ergibt sich der Höchstbetrag.

Höchstens sind jedoch 33.000 Euro als Förderung möglich.

Weitere Infos unter: bag.bund.de

 

 

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