alle
Kraftfahrzeuge mit maximal 3.500 kg zG (zulässige Gesamtmasse) und mit einem Anhänger mit maximal 750 kg zG. Es darf höchstens 8 Sitzplätze außer dem Führersitz geben. Wiegt der Anhänger mehr als 750
kg darf das zulässige Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination maximal 3.500 kg betragen.
ab 18 Jahren, bzw. ab 17 Jahren bei begleitetem Fahren
Grundvoraussetzung für alle anderen Kraftwagenklassen; Einschluss der Klassen L und AM; Wegfall der Bestimmung "zG des Anhängers darf maximal der Leermasse des Zugfahrzeugs
entsprechen".
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