alle Kraftfahrzeuge mit maximal 3.500 kg zG
(zulässige Gesamtmasse) und mit einem Anhänger mit maximal 750 kg zG. Es darf höchstens 8 Sitzplätze außer dem Führersitz geben. Wiegt der Anhänger mehr als 750 kg darf das zulässige Gesamtgewicht
der Fahrzeugkombination maximal 3.500 kg betragen.
ab 18 Jahren, bzw. ab 17 Jahren bei begleitetem Fahren
Praktischer Unterricht:
Die Ausbildung findet auf Automatik- und Schaltgetriebe- Fahrzeugen statt.
10 Fahrstunden zu 45 Minuten mit einem Fahrzeug mit Schaltgetrieb. Die restliche Ausbildung und die Prüfung finden dann auf einem Automatk-Fahrzeug statt. (bestehend aus den Themen Fahrzeugbeherrschung, Grundfahraufgaben, Überland-, Autobahn- oder Nachtfahrten)
Der Führerschein gilt dann uneingeschränkt für alle Fahrzeuge der Klasse B.
Grundvoraussetzung für alle anderen Kraftwagenklassen; Einschluss der Klassen L und AM; Wegfall der Bestimmung "zG des Anhängers darf maximal der Leermasse des Zugfahrzeugs entsprechen".
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