Theoretischer Unterricht

Wie läuft Deine Fahrausbildung genau ab?

Wie viele Theoriestunden musst Du besuchen, welche Fahrstunden gilt es zu absolvieren?

Hier erfährst Du es!

 

Zunächst einmal musst Du die vorgeschriebenen Theoriestunden besuchen. Hier lernst Du die Grundlagen, die Du später in der Praxis anwenden musst.
Wenn Du die ersten Theoriestunden besucht hast, kannst Du mit dem Fahren beginnen – wie früh das genau ist, entscheidet Dein Fahrlehrer!
Hier siehst Du, wie viele Theoriestunden Du in den verschiedenen Klassen machen musst.

Für den Ersterwerb sind immer 12 Grundstoff-Unterrichte nötig, für Erweiterer reichen 6 grundstoff-Unterrichte aus.

Der theoretischer Grundstoff setzt sich zusammen aus:

  1. Persönliche Voraussetzungen
  2. Rechtliche Rahmenbedingungen
  3. Grundregel, Vorfahrt und Verkehrsregelungen
  4. Straßenverkehrssystem und Ihre Nutzung, Bahnübergänge
  5. Vorfahrt
  6. Verkehrsregelungen
  7. Geschwindigkeit, Abstand und umweltschonende Fahrweise
  8. Andere Teilnehmer im Straßenverkehr
  9. Verhalten bei Fahrmanöver, Verkehrsbeobachtung
  10. Ruhender Verkehr
  11. Verhalten in besonderen Situationen, Folgen von Verstößen
  12. Lebenslanges Lernen

Zusätzlich zum Grundstoff mußt Du einen klassenspezifischen Unterricht besuchen.

Wieviel siehst Du hier.

Für die Klasse A, A2 und A1:           4 Unterrichte

Für die Klasse AM:                              2 Unterrichte

Für die Klasse B:                                 2 Unterrichte

Für die Klasse C:                 4 bzw. 10 Unterrichte

Für die Klasse CE:                              4 Unterrichte

Für die Klasse C1:                              6 Unterrichte 

Für die Klasse T:                                6 Unterrichte

Für die Klasse L:                                2 Unterrichte

Für die Klasse D:        8, 12 bzw. 18 Unterrichte

Unsere Unterrichtszeiten sind: 

 

Montag:                       17.30 bis 19.00 Uhr  Klassenspezifischer Unterricht Motorrad                                                                                                  (nur Juni, Juli und August)

                                        19.00 bis 20.30 Uhr Klassenspezifischer  Unterricht Motorrad

                                               

Dienstag:                     17.30 bis 19.00 Uhr  Grundstoff Unterricht

                                        19.00 bis 20.30 Uhr  Grundstoff Unterricht

 

Mittwoch:                    17.30 bis 19.00 Uhr  Grundstoff Unterricht

                                        19.00 bis 20.30 Uhr  Klassespezifischer Unterricht Pkw

 

Donnerstag:               17.30 bis 19.00 Uhr Klassenspezifischer Unterricht Lkw/Bus                                                            19.00 bis 20.30 Uhr Klassenspezifischer Unterricht Lkw/Bus     

 

 

Zusätzlich findet in den Sommer-Ferien Montag's bis Donnerstag's Unterricht von 10.00 bis 11.30 Uhr in Lauf statt.

Praktischer Ausbildung

Die praktische Fahrausbildung erfolgt nach dem Stufenplan der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände.
„Vom Leichten zum Schweren“ – das ist das Motto Deiner praktischen Ausbildung. Von den Vorbereitungen wie das Einstellen von Sitz, Spiegel usw. steigerst Du Dich langsam zur Bedienung des Fahrzeugs. Sobald Schalten, Gas geben, Bremsen und Co. sitzt, geht es in den Straßenverkehr. Hier lernst du Fahrmanöver, wie Abbiegen oder Fahrstreifenwechsel. Als nächstes musst du Grundfahraufgaben meistern wie etwa Einparken, Umkehren oder die Gefahrbremsung.

Wenn Du fit im Fahren bist, geht’s weiter mit den so genannten Sonderfahrten. Dazu zählen die Überland-, Autobahn- und Nachtfahrten. Davon musst Du eine vorgeschriebene Anzahl machen. Hier siehst Du wie viele Sonderfahrten es in den Führerscheinklassen A bis C und D sind.

 

Für die Sonderfahrten hat der Gesetzgeber unterschiedliche Stundenzahlen vorgeschrieben.


Für die Klassen B bzw. A/A2/A1 sind folgende Sonderfahrten vorgeschrieben:

  • 5 Stunden à 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraße
  • 4 Stunden à 45 Minuten auf Autobahn
  • 3 Stunden à 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit

Bist Du bereits im Besitz der Führerscheinklasse A1, reduzieren sich die Sonderfahrten für Motorräder um 6 Stunden.

Besitzt Du 2 Jahre oder länger einen Motorradführerschein, benötigst Du für die nächstgrößere Klasse keine Sonderfahrten mehr.

 

 Für die Klasse BE sind folgende Sonderfahrten vorgeschrieben:

  • 3 Stunden à 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraße
  • 1 Stunde   à 45 Minuten auf Autobahn
  • 1 Stunden à 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit

 

 Für die Klasse C und CE sind folgende Sonderfahrten vorgeschrieben:

  • 8 Stunden à 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraße
  • 3 Stunden à 45 Minuten auf Autobahn
  • 3 Stunden à 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit

  

Für die Klasse C1 und C1E sind folgende Sonderfahrten vorgeschrieben:

  • 4 Stunden à 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraße
  • 2 Stunden à 45 Minuten auf Autobahn
  • 2 Stunden à 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit

Beim Erwerb von nur einer Klasse (C oder C1 ohne E) verringert sich die Anzahl der Sonderfahrten.

  

Für die Klasse T sind keine Sonderfahrten vorgeschrieben.

Für die Klasse D sind die Sonderfahrten abhängig vom Vorbesitz.

Für die Klasse AM sind keine Sonderfahrten vorgeschrieben.

 

Bei Fragen nehme bitte Kontakt mit uns auf.



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