Förderung für Arbeitssuchende

 

 

Der Bildungsgutschein der Bundesagentur für Arbeit ist ein wichtiges Instrument für die Förderung beruflicher Weiterbildung von Arbeitslose oder Arbeitssuchende. Kosten für Weiterbildungsmaßnahmen, wie z.B. den LKW- oder Bus-Führerschein, können komplett übernommen werden, vorausgesetzt, sie sind für die Weiterbildungsförderung nach § 85 SGB II zugelassen.

 

Als bundesweit zugelassener Bildungsträger ist die Fahrschule Schlicht zur Annahme von Bildungsgutscheinen berechtigt- Aktuell bieten wir mit 20 förderfähigen Weiterbildungsangeboten eine umfangreiche Auswahl für Berufskraftfahrer an. 

 

Voraussetzung für den Antragsteller:

entweder eine abgeschlossene Berufsausbildung

oder die aktive Ausübung eines Berufs für mindestens drei Jahre.

Bei einem Beratungsgespräch bei der für den Antragsteller zuständigen örtlichen Arbeitsagentur, wird individuell entschieden, ob die Förderung über einen Bildungsgutschein in Frage kommt. Unter anderem wird die Notwendigkeit einer beruflichen Weiterbildung geprüft: wird nach einer erfolgreich abgeschlossenen Maßnahme die Chancen auf eine berufliche Wiedereingliederung verbessert?

Ein ausgestellter Bildungsgutschein enthält u.a. das Bildungsziel, die erforderliche Weiterbildungsdauer, die Gültigkeitsdauer und den regionalen Geltungsbereich. Er wird dann einem geeigneten Bildungsträger, wie z.B. der Fahrschule Schlicht, vorgelegt.

Sämtliche Kosten, die unmittelbar durch die Weiterbildungsmaßnahme entstehen, werden von der Arbeitsagentur übernommen. Dies betrifft die Lehrgangskosten aber auch eventuell anfallende Fahrtkosten, Kosten für Verpflegung und Unterbringung, oder sogar die Kosten für die Betreuung von Kindern wenn nötig.

 

Bürozeiten

Mo:  von 13.00 bis 18.00 Uhr

Di:   von 13.00 bis 18.00 Uhr

Mi:   von 11.00 bis 16.00 Uhr

Do:  von 13.00 bis 18.00 Uhr

Fr:    von 11.00 bis 16.00 Uhr

Fahrschule Schlicht

Jungmühlhof 4

91207 Lauf a.d.Pegnitz

 

Telefon: 09123/2409

Telefax: 09123/2429

 

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