Nach langem Hin und Her hat die Regierung für den 01.04.2021 endlich grünes Licht für den Führerschein B197 gegeben.
Der B197 erlaubt es uns, die Führerscheinausbildung auf Fahrzeugen mit Schaltgetriebe und Automatikgetrieben zu kombinieren. Die praktische Prüfung kann dann auf einem Auto mit Automatikgetriebe stattfinden.
Dabei entstehen für Dich keine einschränkungen im Führerschein.
Das bedeutet eine komplett neue Möglichkeit den Autoführerschein zu erwerben.
gültig für: alle Kraftfahrzeuge mit maximal 3.500 kg zG (zulässige Gesamtmasse) und mit einem Anhänger mit
maximal 750 kg zG. Es darf höchstens 8 Sitzplätze außer dem Führersitz geben. Wiegt der Anhänger mehr als 750 kg darf das zulässige Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination maximal 3.500 kg
betragen.
Alter: ab 18 Jahren, bzw. ab 17 Jahren bei begleitetem Fahren
Sonstige Regelungen: Grundvoraussetzung für alle anderen Kraftwagenklassen; Einschluss der Klassen L und AM; Wegfall
der Bestimmung "zG des Anhängers darf maximal der Leermasse des Zugfahrzeugs entsprechen".
Besonderheit: Die Ausbildung findet vorwiegend auf Fahrzeugen mit Automatikgetriebe statt.
Die Prüfung findet auf einem Fahrzeug mit
Automatikgetriebe statt.
10 Fahrstunden zu 45 Minuten auf einem Fahrzeug der Klasse B mit Schaltgetriebe müssen durchgeführt werden.
(bestehend aus den Themen Fahrzeugbeherrschung, Grundfahraufgaben, Überland- und Autobahnfahrten)
Das bedeutet:
Keine Einschränkung auf Automatik-Fahrzeuge
Schneller und leichter zum Führerschein
Mehr Spaß beim Fahren
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